- Awara
- 15.04.2020
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Maßnahmen der russischen Regierung zur Unterstützung von Unternehmen
Sozialversicherungsbeitrag wurde von 30% auf 15% gesenkt
Der Versicherungsbeitrag für alle Klein- und Mittelunternehmen wurde ab sofort gesenkt. Auf den Gehaltsbetrag der den Mindestgehalt von 12.130 RUB (2020) übersteigt sind ab sofort nur mehr 15% zu zahlen. Für alle Beträge bis zu dem Mindestgehaltslimit, sind 30% zu bezahlen. Laut Präsident Vladimir Putin, soll diese Änderung längerfristig wirksam sein.
Fixbeiträge für Einzelunternehmer in Russland (IP) bleiben unverändert.
Auf der Webseite der Russischen Steuerbehörde (rmsp.nalog.ru) kann überprüft werden, ob Ihr Unternehmen in die Kategorie der Klein- und Mittelbetriebe fällt. Kriterien finden Sie auch hier: rmsp.nalog.ru/qa.html.
Eine Liste der am härtesten betroffenen Branchen wegen Covid-19 wurde von der Regierung erstellt.
Unterstützung der Regierung ist für folgende Branchen vorgesehen:
- Luftverkehr, Flughafenbetrieb, LKW Transporte
- Kultur, Freizeitunternehmen und Unterhaltung
- Fitnessbetriebe und Sportaktivitäten
- Reisebüros und andere Tourismusbetriebe
- Gastgewerbe/Hotel
- Catering
- Weiterbildung (private Einrichtungen)
- Konferenz- und Ausstellungsorganisatoren
- Unternehmen die Dienstleistungen für persönlichen Bedarf und Heim anbieten, z.B. Reparatur, Wäscheservice, Putzerei, Friseur- und Beautysalons.
Ob Ihr Unternehmen in diese Kategorien gemäß OKVED Kodex fällt, können Sie auf der Webseite der russischen Steuerbehörde einsehen: nalog.ru/rn77/business-support-2020/9704514 .
Zinsenfreie Darlehen für Lohn- und Gehaltszahlungen
Banken (Sberbank, VTB, SME Bank, Promsvyazbank, Gazprombank, Alfa Bank und Otkritie Bank) werden zinsenfreie Darlehen für Klein- und Mittelbetriebe anbieten, um in den betroffenen Branchen Lohn- und Gehaltszahlungen sicher zu stellen.
Der Darlehensbetrag wird mit folgender Formel errechnet: Anzahl der Mitarbeiter * Mindestgehalt in der Region * Laufzeit in Monaten.
Darlehen werden an Betriebe vergeben, die eine Geschäftstätigkeit von mehr als einem Jahr haben. Die maximale Laufzeit ist mit 1 Jahr gegeben. In diesem Fall wäre die Zinsrate 0% für die ersten 6 Monate und 4% für den Rest der Laufzeit.
Ein Darlehen kann nur dann vergeben werden, wenn ein Gehaltszahlungsprojekt bereits zwischen der Bank und Ihrer Firma besteht.
Zur Information:
Auf Föderaler Ebene in Russland ist der Mindestlohn mit 12.130 RUB pro Monat angegeben. Regionen in Russland dürfen ihren eigenen Mindestlohn festsetzen. Als Beispiel:
- Mindestlohn in Moscow – 20.195 RUB
- Mindestlohn in der Moskauer Region – 15.000 RUB
- Mindestlohn in St. Petersburg – 19.000 RUB
- Mindestlohn in der St. Petersburger Region – 12.800 RUB
Verzögerte Zahlungen von Mieten
Die am schlimmsten betroffenen Branchen können um einen Mietaufschub ansuchen. Gemäß des Antikrisengesetzes, muss der Eigentümer des Mietobjekts einen Zusatzvertrag bezüglich der Zahlungsverzögerung mit dem Mieter, innerhalt von 30 Tagen nach dessen Beantragung, abschließen. Voraussetzung für die Anwendbarkeit dieses Gesetzes ist, dass der Mietvertrag bereits vor Einführung dieser Ausnahmeregelung abgeschlossen und unterzeichnet wurde.
Des Weiteren hat der Mieter das Recht um eine Mietenreduzierung anzusuchen, für den Fall dass er das Mietobjekt wegen der staatlichen Maßnahmen zur Einschränkung von Covid-19 nicht nutzen konnte.
Das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung hat am 6. April eine Vorlage mit spezifischen Konditionen und Zeitrahmen hierfür vorgestellt.
Diese Hilfsmaßnahme gilt für alle Mietbereiche, mit Ausnahme von Wohnobjekten.
Auf Vorschlag des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung seien während der Hochrisikophase Mieter komplett von Mietzahlungen freizustellen. Nachdem die Hochrisikophase vorbei ist, können Mieter danach 50% der Miete bis 1. Oktober 2020 zahlen. Mieter können dann die noch ausständige Miete monatlich aufgeteilt in einer Periode von 2021 bis 2023 rückzahlen. Betriebskosten bleiben von dieser Regelung ausgeschlossen und somit unverändert.
Es wurde des Weiteren in den Regionen Russlands vorgeschlagen, Hilfe mittels Eigentumssteuererleichterungen für Eigentümer anzubieten, ausgenommen sind hier Wohnungsobjekte.
Insolvenzmoratorium
Mit 4. April 2020 wurde ein Moratorium für Insolvenz für 6 Monate von der Regierung eingeführt. Gerichte werden derzeit keine Anträge auf Insolvenz gegen Schuldner annehmen. Sollte der Antrag bereits vor dieser Periode eingereicht worden sein, jedoch noch nicht vom Gericht akzeptiert wurde, wird dieser an den Gläubiger retourniert. Das Moratorium ist anwendbar für die am schlimmsten betroffenen Branchen. Sie können auf der Seite der Föderalen Steuerbehörde einsehen, ob dieses Moratorium für Ihr Unternehmen anwendbar ist: service.nalog.ru/covid.
Steuerprüfungen werden bis aufs Weitere ausgesetzt
Die Steuerbehörde wird bis 1. Juni 2020 keine Steuerprüfungen durchführen. Eine Ausnahme hierzu sind Steuerprüfungen mit einer Verjährungsfrist bis 1. Juni.
Aufschub von Steuer- und Beitragszahlungen
Klein- und Mittelbetriebe der am schlimmsten betroffenen Branchen qualifizieren sich für einen Steueraufschub.
Ein Aufschub von 6 Monaten bezieht sich auf:
- Einkommensteuer
- Steuer bei vereinfachtem Steuersystem
- Einheitliche Agrarsteuer
- Steuern und Vorauszahlungen für März und das erste Quartal (2020), mit Ausnahme von Mehrwertsteuer, Steuer für Selbstständige, persönliche Einkommensteuer
Ein Aufschub von 4 Monaten bezieht sich auf:
- Steuern und Vorauszahlungen für April bis Juni, 6 Monate (zweites Quartal 2020). Ausnahmen sind Mehrwehrsteuer, Steuer für Selbstständige, persönliche Einkommensteuer.
- Steuer im Patentsteuersystem (zweites Quartal 2020)
Ein Aufschub von 3 Monaten bezieht sich auf:
- Persönliche Einkommensteuer für 2019 für Einzelunternehmer (IP)
Die Fristen für Vorauszahlungen von Transportsteuer, Vermögenssteuer (Unternehmen) und Grundsteuer werden verlängert:
- Für das erste Quartal 2020, bis 30. Oktober 2020.
- Für das zweite Quartal 2020, bis 30. Dezember 2020.
Die Fristen für Zahlungen von Versicherungsbeträgen für Mitarbeiter von Klein- und Mittelbetrieben wird um 4 bis 6 Monate verlängert.
Ab einer bestimmten Verringerung in Einkommen oder Verlust, ist es möglich einen Aufschub von bis zu einem Jahr oder einem Teilzahlungsplan von bis zu 5 Jahren zu erhalten.
Steuerbehörden verzichtet auf Sanktionen
Bis 1. Mai 2020, wird die Steuerbehörde keine Finanzmittel in Bankkonten blockieren, für die Abschreibung von Schulden für Klein- und Mittelbetriebe in den betroffenen Branchen.
Fristenänderungen für Berichterstattung, Steuerzahlung und Abgabe von Steuererklärungen
Steuererklärungen und –berichte, mit Ausnahme von Mehrwertsteuer und Kalkulationen von Versicherungsbeiträgen) sind für 3 Monate aufgeschoben (für März, April und Mai 2020).
Falls ein Unternehmen zwischen dem 1. März 2020 und 1. Juni 2020 eine Forderung der Steuerbehörde auf Bereitstellung von weiteren Dokumenten oder Erklärungen erhalten hat, dann werden diesen Unternehmen zusätzlich 20 Tage gewährt, dieser Forderung nachzukommen. (10 Tage bei Mehrwertsteuerforderungen).